Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbare Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Rocbo.nl


Artikel 1 - Allgemeines 
1.1.1.1 Rocbo Boortechniek B.V. wird in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen wie folgt bezeichnet werden: "Verkäufer". 
1.1.1.2 Die Vertragspartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen wie folgt bezeichnet werden: "Käufer". 
1.1.1.3 Im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Verkäufer auch auf als: "Lieferant". 
1.1.1.4 Wenn in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Verkäufer gesprochen wird, muss gleichzeitig "Abnehmer", zumindest die einzige Partei, die sich gegenüber dem Verkäufer auf einzige Weise verpflichtet hat, gelesen werden. 
1.1.1.5 Die Produkte, die durch den Verkäufer angeboten und geliefert werden, sind für professionelle Benutzer innerhalb einer betrieblichen Anwendungsumgebung vorgesehen. Die Transaktionen zwischen Käufer und Verkäufer werden deshalb auch als zwischen Unternehmen gemacht angesehen. Endverbraucher/Privatnutzer sind durchaus in der Lage, Waren auf robo.nl zu kaufen. Bezüglich aller Transaktionen zwischen Endverbrauchern/Privatnutzern und dem Verkäufer kommen die betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Durch das Akzeptieren dieser Bedingungen verzichten die Endverbraucher auf spezifische Rechte bezüglich des Fernabsatzes, die für Endverbraucher in Kraft sind. 

Artikel 2 - Anwendbarkeit dieser Bedingungen 
2.1.1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen Teil bzw. kommen zur Anwendung bei allen durch den Verkäufer gemachten Angeboten, Mitteilungen und Übereinkommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers werden vor dem mit dem Verkäufer eingegangenen Vertrag nur dann wirksam, insofern diese nicht im Widerspruch mit den betreffenden Bedingungen sind. Bei Zweifeln über die Frage, ob ein solcher Widerspruch besteht, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Vorrang. 
2.1.1.2 Abweichungen von der Anwendbarkeit dieser Bedingungen treten erst in Kraft, wenn sie schriftlich zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurden. 
2.1.1.3 Im Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. 

Artikel 3 - Aufträge/Angebote/Bestellungen/Preis 
3.1.1.1 Die durch den Verkäufer angegebenen Preise gelten für die Lieferung ab Lager und sind exklusive MwSt., es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben. 
3.1.1.2 Die in Veröffentlichungen angegebenen Preise und /oder Ermäßigungen können ohne vorausgehende Kenntnisgabe jederzeit verändert werden. 
3.1.1.3 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, insbesondere bezüglich der Lieferzeit, Preisstellung, Lieferbarkeit und Durchführung, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. Jede Preisangabe basiert auf dem Zeitpunkt der Angabe der verwendeten Preise. Sollten diese nach einer bestimmten Zeit einer Veränderung unterworfen sein, dann behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise nachträglich nach Redlichkeit anzupassen, insbesondere bei einer Erweiterung von Rechten und Erhöhung von Verbrauchsteuern, im Fall, dass der Zulieferer eine Preiserhöhung durchführt oder im Fall, dass sich die Währungskurse ändern. Wenn der ursprüngliche Preis um mehr als zwanzig Prozent erhöht wird, hat der Käufer das Recht, das Übereinkommen aufzulösen. Die Auflösung muss dann schriftlich innerhalb von 5 Werktagen, nachdem der Verkäufer den Käufer über die Preiserhöhung informiert hat, geschehen. 
3.1.1.4 Jeder Auftrag muss mit ausreichenden und korrekten Informationen versehen sein, um den Verkäufer in die Lage zu versetzen, direkt zur Durchführung des Auftrags überzugehen. 

Artikel 4 - Bezahlung 
4.1.1.1 Die Bezahlung muss auf der Website getätigt werden, indem man von den angebotenen Zahlungsmethoden Gebrauch macht. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit Änderungen an den angebotenen Zahlungsmethoden vorzunehmen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden für bestimmte Kunden durchaus, für andere Kunden aber nicht, anzubieten. Als Alternative für die Bezahlung über die Website kann man sich für eine Bezahlung per Nachnahme beim Paketdienst entscheiden. 
4.1.1.2 Wenn der Käufer sich für das Lastschriftverfahren entschieden hat, gilt das Folgende: Wenn ein (einmaliger) Einzug nicht möglich zu sein scheint, bzw. storniert wird, wird das dem Käufer sofort mitgeteilt. Für diese Mahnung wird dem Käufer ein Betrag für die Verwaltungskosten in Rechnung gestellt, in der Höhe von 10 €, während eine Zahlungsfrist von 7 Tagen gesetzt wird. Sollte die Zahlung nicht eingehen, wird dem Käufer eine Zahlungsaufforderung mit der Ankündigung von Zinsen und außergerichtlichen Kosten zugeschickt. Die Zahlungsfrist nach der Zahlungsaufforderung beträgt 5 Werktage. 
4.1.1.3 Wenn dem Käufer vor dem Kauf eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist zugesagt wurde, ist dieser verpflichtet, den schuldigen Betrag innerhalb der gewährten Frist zu bezahlen. Die Bezahlung kann im Büro des Verkäufers geschehen, mit oder ohne ein durch ihn anzuweisendes Bankkonto. 
4.1.1.4 Verschickte Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen werden als vom Käufer empfangen und ohne Protest aufbewahrt erachtet, wenn der Käufer sich nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum mittels Einschreiben bei dem Verkäufer über die betreffende Rechnung, Mahnung oder Zahlungsaufforderung beschwert hat. Der Käufer ist gehalten, eine Adressänderung selbst an den Verkäufer durchzugeben. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Adressänderung durchgegeben worden ist, hat der Verkäufer das Recht, sich an die Adresse zu halten, die im Faxauftrag angegeben war. 
4.1.1.5 Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung einer ohne Protest aufbewahrten Rechnung ist der Käufer gehalten, dem Verkäufer Verzugszinsen von 1% pro Monat auf den ausstehenden Betrag zu zahlen, unvermindert des Rechts des Verkäufers auf weiteren Schadensersatz. Der Teil eines Monats wird als gesamter Monat gerechnet. 
4.1.1.6 Wenn der Verkäufer wegen Pflichtversäumnis bezüglich der Verpflichtungen durch den Käufer zu außergerichtlichen Maßnahmen übergeht, gehen die Kosten davon zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% des zu fordernden Gesamtbetrages mit einem Minimum von 250,00 €. 

Artikel 5 - Lieferzeit und Lieferung 
5.1.1.1 Alle durch den Verkäufer in Angeboten, Aufträgen, Bestätigungen und/oder Verträgen angegebenen Liefertermine werden nach bestem Wissen angegeben und bestmöglichst beachtet, jedoch können sie nicht als bindend angesehen werden und eine Überschreitung liefert weder einen Grund zur Auflösung noch zur Annullierung des Übereinkommens. 
5.1.1.2 Der Verkäufer ist in gar keinem Fall für Schäden, Kosten oder Verluste verantwortlich, die seine Käufer oder Dritte als Folge von nicht oder verspätet gelieferten Produkten erleiden. 

Artikel 6 - Transport 
6.1.1.1 Der Transport der durch den Käufer vom Verkäufer erworbenen Sachen wird durch den Verkäufer organisiert, ohne dass der Verkäufer bezüglich der Wahl des Transport(mittel)s Verantwortlichkeit akzeptiert. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. 
6.1.1.2 Während des Transports trägt der Verkäufer ausschließlich das Risiko für Transportschäden. Andere Risiken muss der Käufer selbst versichern. 
6.1.1.3 Wenn der Transport der Sachen als Folge von Ursachen, die dem Verkäufer nicht anzurechnen sind, nicht durchgeführt werden kann, ist der Verkäufer berechtigt, die Sachen auf Kosten des Käufers zu lagern, dies unvermindert des Rechts, die Bezahlung des Käufers einfordern zu können. 
6.1.1.4 Auch wenn der Käufer die vom Verkäufer verschickten Sachen nicht abnimmt, werden sie auf Rechnung des Käufers beim Verkäufer gelagert. Im Fall, dass der Käufer die Sachen nicht innerhalb der gestellten Frist abnimmt, ist der Verkäufer berechtigt das Übereinkommen aufzulösen, mit der Verpflichtung, dass der Käufer die Lagerkosten, sowie den gesamten Kaufpreis an den Verkäufer bezahlt. 

Artikel 7 - Reklamationen 
7.1.1.1 Die durch den Verkäufer gelieferten Sachen müssen vom Käufer direkt nach Empfang überprüft werden. Wenn nicht direkt nach Empfang bezüglich des Gelieferten reklamiert wird, gelten die Mengen auf den Frachtbriefen, Lieferquittungen oder ähnlichen Dokumenten als korrekt. 
7.1.1.2 Äußerliche Mängel müssen so schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der gelieferten Sachen vom Käufer schriftlich beim Verkäufer gemeldet sein; geschieht das nicht, gilt das Gelieferte als vom Käufer akzeptiert. 
7.1.1.3 Wenn die Produkte nach der Lieferung nach Art und/oder Zusammenstellung verändert werden, vollständig oder teilweise beschädigt oder überverpackt werden, können Reklamationen nicht behandelt werden. 
7.1.1.4 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Verkäufer akzeptiert. Wenn die Sendung unfrei zurück geschickt wird, behält sich der Verkäufer das Recht vor, diese Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen oder die Annahme des Pakets zu verweigern. 
7.1.1.5 Wenn der Verkäufer die Reklamation als begründet ansieht, kann der Verkäufer daraufhin die Waren, auf die sich die Reklamation bezieht, reparieren, ersetzen oder dem Käufer den durch ihn bezahlten Kaufpreis vergüten, dies unter Ausschluss jeglichen anderen Rechts des Käufers auf Schadenersatz. 
7.1.1.6 Das Einreichen einer Reklamation befreit den Käufer niemals von seiner Zahlungsverpflichtung. 

Artikel 8 - Garantie 
8.1.1.1 Der Verkäufer gewährt auf die von ihm an den Käufer gelieferten Sachen eine Herstellergarantie. Der Verkäufer ist nur daran gebunden, die gelieferten Sachen kostenlos zu ersetzen. 
8.1.1.2 Der Verkäufer sieht sich von seinen Garantieverpflichtungen befreit, wenn der Käufer Dritte ohne Zustimmung des Verkäufers Tätigkeiten an der gelieferten Ware verrichtet lässt oder dies selbst tut. 

Artikel 9 - Nicht verschuldete Versäumnisse 
9.1.1.1 Der Verkäufer akzeptiert keine Verantwortlichkeit, wenn er durch ein nicht verschuldetes Versäumnis nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. 
9.1.1.2 Unter nicht verschuldete Versäumnisse wird in diesen Bedingungen jeder Umstand verstanden, wodurch das Nachkommen des Übereinkommens durch den Verkäufer in redlicher Weise vom Käufer nicht mehr verlangt werden kann, dazu gehört in jedem Fall Krieg, Kriegsdrohung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Überschwemmung, Arbeitsstreik, Arbeiterausschluss, Personalmangel, Transportprobleme, Brand, Regierungsmaßnahmen, In- und Exportverbote und Betriebsstörungen. 
9.1.1.3 Im Fall eines nicht verschuldeten Versäumnisses ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, entweder die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder das Übereinkommen, insofern dieses durch diese Behinderung betroffen ist, aufzulösen. Wenn der Käufer den Verkäufer hierzu schriftlich auffordert, ist der Verkäufer gehalten seine Wahl innerhalb von 5 Werktagen zu verkünden. 

Artikel 10 - Verantwortlichkeit 
10.1.1.1 Vorbehaltlich dessen, dass eine Haftpflicht aus den Bestimmungen von Artikel 185 Buch 6 des niederländischen BGBs hevorgeht, ist der Verkäufer niemals verantwortlich für Betriebsschäden (Betriebsstörungen und andere Unkosten und Ähnliches), Schäden als Folge persönlicher Verletzung, Wertminderung von Gütern oder welche Schäden auch immer, die als direkte Folge von den durch den Verkäufer verursachten Verspätungen oder Unterlassungen bei Lieferungen, Beratungen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen dem Abnehmer und/oder Dritten widerfahren könnten.
10.1.1.2 Der Verkäufer ist zudem nicht verantwortlich für Schäden, die dadurch entstehen, dass die verkauften/gelieferten Güter und/oder Anlagen nicht den gesetzlichen oder sonstigen durch die Regierung gestellten oder zu stellenden Anforderungen bezüglich des Gebrauchs dieser Güter und/oder Anlagen entsprechen. 
10.1.1.3 Unvermindert des in diesem Artikel Bestimmten ist der Verkäufer immer nur für Schäden bis maximal zu dem Betrag verantwortlich, der dem Nettowert der Einkaufsrechnung der betreffenden Güter entspricht. 
10.1.1.4 In dem Fall, wenn der Verkäufer sich auf das in diesem Artikel Bestimmte berufen kann, können sich dem Verkäufer eventuell zugehörige Arbeitnehmer ebenso darauf berufen, als wären sie selber Partei des Übereinkommens. 

Artikel 11 - Sicherheitsleistung, Kreditwürdigkeit 
11.1.1.1 Jedes zwischen Verkäufer und Käufer eingegangene Übereinkommen wird unter der auflösenden Bedingung ausreichender Kreditwürdigkeit des Käufers eingegangen, wobei die Details der Beurteilung dem Verkäufer unterliegen. 
11.1.1.2 Wenn der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eintreffens von obig genannten auflösenden Bedingungen bereits einen Teil des Übereinkommens geliefert hat, ist der Käufer gehalten, den bereits gelieferten Teil der Sachen innerhalb von 3 Werktagen nach der Auflösung des Übereinkommens auf seine Kosten und sein Risiko an den Verkäufer zu retournieren. 

Artikel 12 - Annullierung 
12.1.1.1 Ein zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenes Übereinkommen kann nicht ohne weiteres durch den Käufer annulliert werden. Der Verkäufer muss schriftlich zur Annullierung des Übereinkommens zugestimmt haben. Im Fall, dass der Verkäufer schriftlich der Annullierung des Übereinkommens zugestimmt hat, ist der Käufer gehalten, direkt eventuelle durch den Verkäufer für den betreffenden Auftrag gemachte Kosten als Annullierungskosten zu vergüten. Diese Kosten können niemals höher sein als der Wert des betreffenden Auftrags. 
12.1.1.2 Der Käufer hat kein Recht auf Annullierung des Auftrags und Retournieren der Güter, wenn die betreffenden Sachen nicht zum Standardsortiment des Verkäufers gehören. 

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt 
13.1.1.1 Vorbehaltlich anders lautenden schriftlichen Mitteilungen des Verkäufers bleibt jede durch den Verkäufer gelieferte Sache Eigentum des Verkäufers; 
- bis der Käufer alles, was er dem Verkäufer gemäß dem zugrunde liegenden Übereinkommen über die Lieferung der betreffenden Sache schuldig ist, bezahlt hat. 
- bis der Käufer alles, was er dem Verkäufer kraft des Übereinkommens schuldig ist, bezüglich der zu seinem Gunsten vom Verkäufer zu verrichtenden Tätigkeiten, bezahlt hat; 
- bis der Käufer nicht länger seine Verpflichtungen aus dem einmaligen Übereinkommen mit dem Verkäufer verletzt. 
13.1.1.2 Das Eigentum einer durch den Verkäufer an den Käufer gelieferten Sache geht darum erst zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, wenn er dem Verkäufer nichts mehr gemäß dem einmalig mit dem Verkäufer geschlossenen Übereinkommen schuldig ist. 
13.1.1.3 Der Käufer muss dafür sorgen, dass die Sachen, auf die der in Artikel 13.1.1.1 genannte Eigentumsvorbehalt beruht, sorgfältig und als solche erkennbar aufbewahrt werden. Der Käufer wird hinsichtlich dessen für eine in der Branche üblichen Versicherung sorgen. 
13.1.1.4 Der Käufer wird auf das erste Ersuchen des Verkäufers hin genau melden, wo sich die Sachen befinden, auf die der in Artikel 13.1.1.1 genannte Eigentumsvorbehalt beruht und den Verkäufer in die Lage versetzen, die Sachen zurückzunehmen, wenn der Verkäufer es für nötig erachtet, sich seine Rechte darauf zu sichern. Alle Kosten, die mit dem Zurücknehmen einer Sache aufgrund dieses Artikels verbunden sind, gehen zu Lasten des Käufers. 
13.1.1.5 Der Käufer wird Dritte, die Rechte auf Sachen geltend machen wollen, auf die der in Artikel 13.1.1.1 genannte Eigentumsvorbehalt beruht, über das Bestehen des Eigentumsvorbehalts informieren, versuchen den Verkäufer schadlos zu halten und den Verkäufer direkt über die Einzelheiten informieren. 

Artikel 14 - Auflösung 
14.1.1.1 Das Übereinkommen wird als ohne gerichtliches Eingreifen aufgelöst erachtet, ohne dass eine vorausgehende Inverzugsetzung erforderlich sein wird, ab dem Zeitpunkt, zu dem Konkurs und/oder Zahlungsaufschub vom Käufer beantragt wurde oder der Käufer durch Beschlagnahme oder auf andere Weise die Verfügungsbefugnis über (einen Teil) seines Vermögens verliert. 
14.1.1.2 Durch die Auflösung des Übereinkommens werden alle Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Daneben behält der Verkäufer das Recht auf vollständige Vergütung des Schadens, den der Verkäufer durch die Auflösung erleidet oder erleiden wird. 

Artikel 15 - Streitigkeiten 
15.1.1.1 Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer werden ungeachtet der Art bei Ausschluss von der daran interessiertesten Partei dem zuständigen Richter zu Amsterdam vorgelegt, es sei denn, dass sich der Käufer innerhalb 1 Monats, nachdem sich der Verkäufer auf diese Bedingung berufen hat, für einen Rechtsentscheid eines nach dem Gesetz zuständigen Richters entscheidet. 
15.1.1.2 Für alle Übereinkommen, sowie für die vorvertragliche Phase kommt das niederländische Recht zur Anwendung.